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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN
 

ARTIKEL 1 – BENUTZERLIZENZ

LIGHT AND SHADOWS gewährt dem Kunden eine Persönliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht der SOFTWARE gegen Gebühr, beschränkt auf die im Bestellformular angegebene Anzahl an Geräten. Diese Lizenz gilt für die im Bestellformular angegebene Dauer und tritt mit vollständiger Zahlung der Gebühr in Kraft. Das Recht auf Berichtigung gemäß Artikel L. 122-6-1 des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum bleibt LIGHT AND SHADOWS vorbehalten. Wenn im Bestellformular angegeben ist, dass die Lizenz für Bildungszwecke bestimmt ist, ist die Nutzung der SOFTWARE auch Schülern, Studenten, Lehrern oder Forschern vorbehalten, die in direktem Zusammenhang mit Lehr-, Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten stehen, welche die Nutzung der SOFTWARE erfordern. Die Nutzung der SOFTWARE darf weder direkt noch indirekt zu kommerziellen Zwecken jeglicher Art führen. Wenn im Bestellformular angegeben ist, dass die Lizenz zu Testzwecken dient, darf die Nutzung der SOFTWARE weder direkt noch indirekt zu kommerziellen Zwecken jeglicher Art führen. Die SOFTWARE darf nicht dazu verwendet werden, Ergebnisse zu erzielen, die direkt oder indirekt an Dritte weitergegeben oder kostenlos oder gegen Entgelt auf den Markt gebracht werden. ARTIKEL 2 – AKTIVIERUNGSSCHLÜSSEL: Der KUNDE erkennt an und akzeptiert, dass die SOFTWARE durch einen technischen Kopierschutz und einen Aktivierungsschlüssel geschützt ist. Dieser Schlüssel wird gemäß den technischen Spezifikationen des Geräts (SSID) generiert, auf dem die Software verwendet werden soll. Ohne diesen Schlüssel kann die Software nicht genutzt werden. Kunden, die aufgrund eines Gerätewechsels einen neuen Schlüssel benötigen, können bis zu zweimal pro Kalenderjahr einen schriftlichen Antrag bei LIGHT AND SHADOWS stellen und darin schriftlich mit einer Kopie ihres Personalausweises bestätigen, dass sie die Software nicht mehr auf dem alten Gerät verwenden. Jede zusätzliche Anfrage wird mit einem Stückpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Artikel 3 – Service-Level-Vereinbarung Ziel dieser Service-Level-Vereinbarung (SLA) ist es, die wichtigsten Grundsätze der von LIGHT AND SHADOWS angebotenen abonnementbasierten Dienste bzw. Wartungsdienste festzulegen. Diese Service-Level-Vereinbarung (SLA) wird von Zeit zu Zeit angepasst, insbesondere bei der Einführung neuer Technologien oder Methoden. 3.1 Verfügbarkeit LIGHT AND SHADOWS garantiert eine Mindestverfügbarkeit von 99,5 % der Services. Die Verfügbarkeit wird pro vorangegangenem Kalendermonat mit einem LIGHT AND SHADOWS-Tool gemessen, das dem Kunden am Tag des Vertragsabschlusses elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Die Parteien erkennen dieses Tool als einziges zwischen ihnen akzeptiertes Tool an. Im Falle der Nichtverfügbarkeit muss der Kunde LIGHT AND SHADOWS unverzüglich benachrichtigen.

Wenn die Verfügbarkeitsrate in einem Monat unter 99,5 % liegt, kann der Kunde als einzige Entschädigung eine Gutschrift (zur Verrechnung mit der nächsten Rechnung) erhalten, die wie folgt berechnet wird:

Gutschrift = Monatsgebühr x (99,5 % - effektiver Wert)

Der Antrag auf Gutschrift muss innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Verfügbarkeitsraten an LIGHT AND SHADOWS gesendet werden.

Ausgenommen sind:

  • Die ersten 5 Minuten der Nichtverfügbarkeit;

  • Unterbrechung aufgrund von Internet-/öffentlichen Netzwerkproblemen;

  • Geplante Unterbrechungen;

  • Vom Kunden angeforderte Unterbrechungen;

  • Störungen durch Dritte;

  • Störungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen;

  • Fehlfunktionen, die durch unsachgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden verursacht werden.
     

3.2 Support

Der technische Support ist per E-Mail unter service@ls-group.fr erreichbar.

 

Der technische Support ermöglicht es Ihnen, LIGHT AND SHADOWS mit allen technischen Details und Unterstützung bei der Nutzung der Anwendung zu kontaktieren.
 

3.3 Verfahren 

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3.4 Ausschlüsse

Die Korrekturwartung/das Anomaliemanagement umfasst keine Elemente, die nicht im Service enthalten sind.

Sie umfasst nicht:

  • Elemente, die nicht unter der Kontrolle von LIGHT AND SHADOWS stehen;

  • Jegliche im Voraus geplante Wartung;

  • Wartung von Netzwerkkomponenten, die nicht unter der Kontrolle von LIGHT AND SHADOWS stehen;

  • Änderungen an den Anwendungen des Kunden, die nicht zuvor von LIGHT AND SHADOWS genehmigt wurden;

  • Schäden durch das Einschleusen eines Virus oder Ähnlichem.
     

ARTIKEL 4 – BENUTZER-SUPPORT

Wenn der Support-Service bestellt wird, besteht er für die im Bestellformular angegebene Dauer aus technischer Unterstützung bei der Nutzung der SOFTWARE per E-Mail während der Geschäftszeiten, d. h. von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr (GMT+1) von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage und/oder arbeitsfreie Tage.

ARTIKEL 5 – SOFTWARELIEFERUNG

Die Software wird elektronisch geliefert. Die SOFTWARE wird ohne Quellcode und nur als ausführbare Datei oder Objektcode bereitgestellt.

Sofern die Dienstleistung nicht bestellt wird, ist LIGHT AND SHADOWS nicht verpflichtet, die SOFTWARE zu installieren, zu integrieren oder zu konfigurieren. LIGHT AND SHADOWS bemüht sich jedoch nach Kräften, die SOFTWARE so schnell wie möglich zu liefern, wenn im Bestellformular kein Liefertermin angegeben ist. Die Lieferung der SOFTWARE und/oder der Aktivierungsschlüssel sowie die Erbringung der Dienstleistungen setzen die vollständige Bezahlung des Preises voraus. Artikel 6 – Softwaregarantie Die ordnungsgemäße Funktion der SOFTWARE gemäß der zugehörigen Benutzerdokumentation wird für 90 Tage ab Lieferung gewährleistet. Sofern im Bestellformular kein Korrekturwartungsservice angegeben ist, besteht für LIGHT AND SHADOWS nach Ablauf dieser 90-Tage-Frist keine Korrekturverpflichtung mehr. LIGHT AND SHADOWS gewährleistet, dass die SOFTWARE originell ist und keine Rechte am geistigen Eigentum Dritter gemäß den in der Europäischen Union geltenden Gesetzen und Vorschriften verletzt. Die SOFTWARE wird ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Insbesondere übernimmt LIGHT AND SHADOWS keine Gewähr dafür, dass die SOFTWARE fehlerfrei ist. LIGHT AND SHADOWS garantiert keine anderen quantitativen oder qualitativen Ergebnisse oder Leistungen als die in der Benutzerdokumentation angegebenen. LIGHT AND SHADOWS übernimmt auch keine Gewähr für die Kompatibilität oder Interoperabilität der SOFTWARE mit anderer als der in der erforderlichen Konfiguration oder im Bestellformular angegebenen Software oder Hardware. LIGHT AND SHADOWS übernimmt keine Gewähr für die Aufwärtskompatibilität mit neuen Versionen der in den Systemvoraussetzungen aufgeführten Software und Hardware. Insbesondere übernimmt LIGHT AND SHADOWS keine Gewähr für die Kompatibilität seiner Software mit dem Cave-System. LIGHT AND SHADOWS übernimmt keine Gewährleistung für die SOFTWARE, wenn der Quellcode vom Kunden verändert wird. Artikel 7 – Spezielle Bestimmungen bezüglich der Stipple-Software – Verbot der Stapelverarbeitung Die Stipple-Software darf vom Kunden nicht stapelverarbeitet werden. Insbesondere darf die Stipple-Importfunktion nicht zur Laufzeit in der fertigen Anwendung verwendet werden. Der Import muss im Unity Editor erfolgen und erfordert eine manuelle Interaktion. Stipple Batch ist jedoch ein Kommandozeilenprogramm, das separat abonniert werden kann. Stipple Batch ermöglicht den Import einer Punktwolke ohne Benutzerinteraktion. Artikel 8 – Haftung Der Kunde haftet allein für die Nutzung der Software und trägt die damit verbundenen Risiken. Der Kunde bestätigt, von LIGHT AND SHADOWS alle Informationen zu den Funktionen der Software erhalten zu haben, um deren Eignung für seine Bedürfnisse vor der Bestellung beurteilen zu können. Generell verpflichtet sich der Kunde, die Software nicht für rechtswidrige oder durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbotene Zwecke zu verwenden. Artikel 9 – Erforderliche technische Konfiguration Die für die Nutzung der Software erforderliche Software, Hardware und Netzwerke, die nicht von LIGHT AND SHADOWS bereitgestellt werden, sind im Anhang dieses Bestellformulars oder, falls dort nicht verfügbar, auf der Website von LIGHT AND SHADOWS oder in der dem Kunden zur Verfügung gestellten technischen Dokumentation aufgeführt. der KUNDE. 

 


ARTIKEL 10 – EINSCHRÄNKUNGEN 

Der KUNDE darf die SOFTWARE oder die von LIGHT AND SHADOWS bereitgestellten Dienste oder Teile davon weder selbst kopieren (außer wie in dieser Lizenz ausdrücklich gestattet), dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren, versuchen, den Quellcode abzuleiten, entschlüsseln, modifizieren oder davon abgeleitete Werke erstellen (außer und nur soweit eine der vorstehenden Einschränkungen durch geltendes Recht oder durch Lizenzbedingungen für Open-Source-Komponenten, die in der SOFTWARE enthalten sein können, verboten ist) noch Dritten ermöglichen, dies zu tun (außer wie in dieser Lizenz ausdrücklich gestattet). 

Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung der SOFTWARE ist untersagt.

Die Nutzung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausdrücklich gesetzlich verboten und kann schwere zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Unter bestimmten Umständen wird LIGHT AND SHADOWS den Kunden über etwaige Einschränkungen im Zusammenhang mit Rechten Dritter informieren, die bestimmte Nutzungen der SOFTWARE verhindern. Artikel 11 – Wartungsdienste Präventive Wartungsdienste (regelmäßige und routinemäßige Wartung der SOFTWARE, um deren Betrieb zu gewährleisten und kostspielige ungeplante Ausfallzeiten durch unerwartete Fehler zu vermeiden) sowie evolutionäre Wartungsdienste (Wartung, die erforderlich sein kann, wenn Änderungen, Aktualisierungen oder Upgrades an der Software vorgenommen werden) sind in der gewährten Benutzerlizenz enthalten. Gemäß Artikel 1. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass LIGHT AND SHADOWS keine Wartungsleistungen für eventuelle Open-Source-Bestandteile der SOFTWARE erbringt. Wenn im Bestellformular eine Korrekturwartung (d. h. die Bereitstellung von Upgrades und die Behebung von Fehlern, die die ordnungsgemäße Nutzung der SOFTWARE gemäß den Spezifikationen und der technischen Dokumentation der SOFTWARE verhindern) angegeben ist, verpflichtet sich LIGHT AND SHADOWS, alle Betriebsstörungen der SOFTWARE in Bezug auf ihre Benutzerdokumentation (nachfolgend „Vorfälle“), die die SOFTWARE betreffen, während der im Bestellformular angegebenen Dauer der Korrekturwartung nach besten Kräften per Fernwartung zu beheben. Dieser Artikel gilt auch für die in Artikel 6 genannte Garantie. 11.1 Meldung von Vorfällen: Vorfälle können während der Arbeitszeiten und -tage, d. h. von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr (GMT+1) von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage und/oder arbeitsfreie Tage, gemeldet werden. Die Meldung kann per E-Mail erfolgen. 11.2 Behebung von Vorfällen: LIGHT AND SHADOWS wird während der in Artikel 3.1 genannten Arbeitszeiten und -tage eingreifen. LIGHT AND SHADOWS kann nach eigenem Ermessen entweder telefonisch, mittels Fernwartungssoftware oder durch Zusendung eines Patches oder einer Problemumgehung auf optischen Datenträgern oder per elektronischer Kommunikation (FTP, Download-Link per E-Mail usw.) eingreifen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die Behebung von Vorfällen im alleinigen Ermessen von LIGHT AND SHADOWS liegt. LIGHT AND SHADOWS ist weder an eine Ergebnis- noch an eine Zeitverpflichtung gebunden und wird lediglich nach besten Kräften versuchen, die gemeldeten Vorfälle zu beheben. 11.3 Interventionszeitraum: LIGHT AND SHADOWS verpflichtet sich, so schnell wie möglich einzugreifen. Diese Verpflichtung ist als eine Best-Efforts-Verpflichtung von LIGHT AND SHADOWS zu verstehen. 11.4 Ausnahmen von der Instandhaltung: LIGHT AND SHADOWS ist in folgenden Fällen von seinen Instandhaltungspflichten befreit: Der Vorfall ist vom Auftraggeber nicht reproduzierbar oder nicht ausreichend dokumentiert. class="font_8">

  • Nichteinhaltung der technischen Anforderungen von LIGHT AND SHADOWS;

  • Änderung der SOFTWARE durch den KUNDEN oder einen Dritten;

  • Weigerung des KUNDEN, eine von LIGHT AND SHADOWS bereitgestellte neue Version zu installieren, oder Weigerung, einen Patch, eine Fernwartungssoftware oder einen Workaround zu installieren;

  • Weigerung des KUNDEN, eine Software mit der erforderlichen Konfiguration zu aktualisieren

  • Viren oder Schadsoftware auf dem Rechner, auf dem die SOFTWARE installiert ist;

  • Fälle höherer Gewalt, die gesetzlich und gerichtlich anerkannt sind.

Korrekturwartung umfasst nicht:

  • die Entwicklung neuer Funktionen oder Änderungen an bestehenden Funktionen, d. h. skalierbare Wartung oder die Bereitstellung neuer Versionen;

  • Verbesserung der SOFTWARE Leistung; 

  • Datensicherungen im Zusammenhang mit der Nutzung der SOFTWARE und die Sicherung der SOFTWARE; 

  • Wartung des Betriebssystems sowie der für die Nutzung der SOFTWARE erforderlichen Software und Hardware; 

  • Regulatorische Wartung, d. h. Änderungen an der SOFTWARE, die durch eine Gesetzes- oder Verordnungsänderung angeordnet werden; 

  • Wiederherstellung von Daten im Zusammenhang mit der SOFTWARE im Falle eines versehentlichen oder vorsätzlichen Verlusts oder nach einem Vorfall.

Die ordnungsgemäße Funktion der SOFTWARE gemäß der Benutzerdokumentation wird für 90 Tage ab Lieferung gewährleistet. Sofern im Bestellformular kein Reparaturservice angegeben ist, ist LIGHT AND SHADOWS nach Ablauf dieser 90 Tage nicht mehr zur Fehlerbehebung verpflichtet. LIGHT AND SHADOWS garantiert, dass die SOFTWARE ein Originalprodukt ist und keine Rechte am geistigen Eigentum Dritter gemäß den in Frankreich geltenden Gesetzen und Vorschriften verletzt. Die SOFTWARE wird ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Insbesondere übernimmt LIGHT AND SHADOWS keine Gewähr dafür, dass die SOFTWARE fehlerfrei oder funktionsfähig ist. LIGHT AND SHADOWS garantiert keine anderen quantitativen oder qualitativen Ergebnisse oder Leistungen als die in der Benutzerdokumentation angegebenen. LIGHT AND SHADOWS übernimmt keine Gewähr für die Kompatibilität oder Interoperabilität der SOFTWARE mit anderer als der in der erforderlichen Konfiguration oder im Bestellformular angegebenen Software oder Hardware. LIGHT AND SHADOWS garantiert keine Aufwärtskompatibilität mit neueren Versionen der in den Systemvoraussetzungen aufgeführten Software und Hardware. Insbesondere übernimmt LIGHT AND SHADOWS keine Gewähr für die Kompatibilität seiner Software mit dem Cave-System. LIGHT AND SHADOWS übernimmt keine Gewährleistung für die SOFTWARE, wenn der Quellcode vom KUNDEN verändert wird. Lieferbedingungen für Geräte Artikel 12 – Gerätelieferung Sofern im Bestellformular keine Lieferung per Spedition angegeben ist, muss das bestellte Gerät bei LIGHT AND SHADOWS abgeholt werden. LIGHT AND SHADOWS verpflichtet sich, die Ausrüstung innerhalb der im Bestellformular angegebenen Frist bereitzustellen bzw., falls erforderlich, zu liefern. Diese Frist ist nicht zwingend, und LIGHT AND SHADOWS haftet dem Kunden nicht für Verzögerungen von bis zu dreißig (30) Tagen. Bei einer Verzögerung von mehr als 30 Tagen kann der Kunde die Stornierung des Kaufvertrags verlangen. Bereits geleistete Zahlungen werden dann von LIGHT AND SHADOWS zuzüglich gesetzlicher Zinsen zurückerstattet. LIGHT AND SHADOWS haftet unter keinen Umständen für Verzögerungen, die vom Kunden zu vertreten sind oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Bei Lieferung durch einen Spediteur ist der Kunde verpflichtet, den Zustand und die Anzahl der Pakete bei Anlieferung zu überprüfen. Bei offensichtlichen Schäden oder fehlender Ausrüstung muss der Kunde dies auf dem Lieferschein des Spediteurs vermerken. Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend, trägt er die Kosten für die Vertretung der Ausrüstung durch den Spediteur. Es obliegt dem Kunden außerdem, den ordnungsgemäßen Zustand der Ausrüstung bei Erhalt bzw. bei Abholung von LIGHT AND SHADOWS zu überprüfen. Der Kunde hat ab Erhalt der Produkte 48 Stunden Zeit, um LIGHT AND SHADOWS schriftlich über etwaige Mängel zu informieren. LIGHT AND SHADOWS wird mangelhafte Ausrüstung, deren Mängel vom Kunden nachgewiesen wurden, schnellstmöglich und auf eigene Kosten ersetzen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Formalitäten durch den Auftraggeber werden keine weiteren Ansprüche anerkannt.

Sollte der Auftraggeber die Geräte nicht zum gewünschten Zeitpunkt liefern können, kann LIGHT AND SHADOWS diese nach eigenem Ermessen entweder selbst einlagern oder die Einlagerung einem Dritten überlassen. Die Kosten für Lagerung sowie zusätzliche Versicherungs- oder Bearbeitungskosten werden dem Kunden zusätzlich zum Gerätepreis in Rechnung gestellt. Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an den bestellten Geräten geht erst nach vollständiger Bezahlung des Preises durch den Kunden auf diesen über, unabhängig vom Lieferdatum. Falls der Kunde die Ausrüstung vor vollständiger Bezahlung erhält, ist er verpflichtet, diese in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich vor der vollständigen Bezahlung befand. Artikel 14 – Gefahrenübergang Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren oder im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, gehen die Gefahren der Beschädigung oder des Verlusts der Ausrüstung mit der Lieferung auf den Kunden über. LIGHT AND SHADOWS gilt als ihrer Lieferverpflichtung nachgekommen, wenn LIGHT AND SHADOWS dem Kunden mitteilt, dass die Ausrüstung zur Abholung bereit ist, oder, falls der Kunde einen Dritten mit dem Transport beauftragt, wenn LIGHT AND SHADOWS die Ausrüstung an den Dritten übergibt, der sie vorbehaltlos entgegennimmt. Falls der Kunde den Spediteur wählt, hat er im Falle der Nichtlieferung oder Beschädigung der transportierten Ausrüstung während des Transports keinerlei Ansprüche gegen LIGHT AND SHADOWS.


ARTIKEL 15 – GERÄTEGARANTIE

LIGHT AND SHADOWS gewährleistet dem Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, dass die Ausrüstung frei von Konformitätsmängeln und versteckten Mängeln ist, die auf Konstruktions- oder Lieferfehler der Ausrüstung zurückzuführen sind, sofern dies nicht auf Fahrlässigkeit oder Verschulden des Kunden zurückzuführen ist. LIGHT AND SHADOWS haftet nur bei nachgewiesenem Verschulden oder Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf direkte Schäden beschränkt; jegliche indirekte Schäden jeglicher Art sind ausgeschlossen. Wenn der Kunde das Gerät während der unten definierten Garantiezeit nach ordnungsgemäßer Befolgung der Herstelleranweisungen nicht unter normalen Nutzungsbedingungen verwenden kann, wird LIGHT AND SHADOWS das Gerät nach schriftlicher Benachrichtigung durch den Kunden und nach Prüfung durch LIGHT AND SHADOWS, die den Defekt bestätigt, ersetzen oder reparieren. Das Gerät ist vom Kunden innerhalb von zwei (2) Monaten nach Feststellung des vermuteten Defekts auf eigene Kosten an LIGHT AND SHADOWS zurückzusenden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Garantiezeit für das Gerät zwölf (12) Monate ab Lieferdatum. Die Garantiezeit für das Ersatzgerät entspricht der Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie. Diese Garantie gilt nicht für Zubehör oder Verbrauchsmaterialien der von LIGHT AND SHADOWS gelieferten Geräte sowie nicht für Geräte, die als Muster oder Prototypen zu Test- oder Bewertungszwecken verwendet werden. In diesem Fall ist LIGHT AND SHADOWS lediglich verpflichtet, Geräte gemäß den vom Kunden genehmigten Spezifikationen und Leistungskriterien zu liefern. Die Garantie gilt auch nicht, wenn die vom Kunden gemeldeten Mängel ungenau oder unvollständig sind oder wenn die Geräte ganz oder teilweise von einem vom Kunden beauftragten Dritten an LIGHT AND SHADOWS geliefert wurden, der keine gleichwertige Garantie besitzt. Die Garantie gilt nicht für Produkte, die Reparaturen, Austausch, Modifikationen oder Änderungen unterzogen wurden, die nicht von LIGHT AND SHADOWS oder dem Gerätehersteller autorisiert wurden. Diese Garantie gilt auch dann nicht, wenn die Anweisungen des Herstellers zur Verwendung und Lagerung des Geräts nicht eingehalten werden. Im Falle einer Haftung von LIGHT AND SHADOWS ist die Garantie auf den vom Kunden für die Lieferung des Geräts gezahlten Betrag (ohne Steuern) beschränkt. Gültige Bedingungen für die Dienstleistungen Artikel 16 – Leistung DIENSTLEISTUNGEN Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, werden die Dienstleistungen per Fernzugriff und innerhalb der im Bestellformular festgelegten Fristen erbracht. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass er verpflichtet ist, LIGHT AND SHADOWS zu informieren und mit ihr zusammenzuarbeiten, und dass er allein für die Formulierung seiner Anforderungen verantwortlich ist. Der Kunde erklärt, LIGHT AND SHADOWS vollständig und detailliert über alle Einschränkungen informiert zu haben, die sich auf die Leistungserbringung und die Einhaltung der Fristen auswirken können. Werden die Dienstleistungen gemäß den vom KUNDEN bereitgestellten Informationen, Anweisungen oder Spezifikationen erbracht, haftet LIGHT AND SHADOWS nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung der Leistungserbringung, die auf Fehler oder Auslassungen in den vom KUNDEN bereitgestellten Informationen, Anweisungen oder Spezifikationen zurückzuführen sind. LIGHT AND SHADOWS erbringt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Artikel 17 – Leistungserbringung Sollte der Kunde spezielle Anforderungen an die Dienstleistungen haben, kann er LIGHT AND SHADOWS die technischen Spezifikationen für die Leistungserbringung mitteilen. Ungenaue Angaben können LIGHT AND SHADOWS nicht für die Nutzung von Dateiübertragungsdiensten haftbar gemacht werden. Es wird ausschließlich der im Bestellformular definierte Projektcode übermittelt, damit der Kunde die notwendigen Änderungen vornehmen kann. Der Quellcode wird dem Kunden nur dann übermittelt, wenn im Bestellformular etwas anderes vereinbart ist. Artikel 18 – Abnahme der Ergebnisse der Dienstleistungen Der Kunde hat ab Leistungserbringung 30 Tage Zeit, die Ergebnisse der Dienstleistungen abzunehmen und etwaige Abweichungen zu melden. Erfolgt keine Rückmeldung des Kunden oder werden die Ergebnisse der Dienstleistungen nicht freigegeben, gelten die Ergebnisse als vertragsgemäß. Darüber hinaus wird für Dienstleistungen im Bereich IT-Entwicklung eine Gewährleistung gegen Verarbeitungsfehler oder Anomalien (z. B. Bugs) für 90 Tage ab Lieferung gewährt. Während dieses Zeitraums behebt LIGHT AND SHADOWS alle Fehler oder Anomalien (z. B. Bugs) im Zusammenhang mit den Dienstleistungen gemäß Artikel 3 kostenfrei für den Auftraggeber, sofern diese auf ihn zurückzuführen sind. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Auftraggeber eine Korrekturwartung gemäß Artikel 3 beauftragen. Artikel 19 – Geistiges Eigentum Light AND SHADOWS behält sich die Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen vor. LIGHT AND SHADOWS räumt dem Auftraggeber lediglich ein persönliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Ergebnissen ein. Die Ergebnisse sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LIGHT AND SHADOWS nicht an Dritte weitergegeben werden. Sämtliche dem Kunden während der Verhandlungen offengelegten Materialien bleiben Eigentum von LIGHT AND SHADOWS, das die entsprechenden Urheberrechte besitzt. ARTIKEL 20 – VON LIGHT AND SHADOWS ENTWICKELTE SHADER UND MATERIALIEN LIGHT AND SHADOWS behält sich alle Urheberrechte an seinen benutzerdefinierten Shadern (Codes und Grafiken) und den daraus resultierenden Materialien vor. Diese Shader und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und beinhalten das Know-how und die Geschäftsgeheimnisse von LIGHT AND SHADOWS. Der Auftraggeber darf diese Shader und Materialien nur in der von LIGHT AND SHADOWS ausdrücklich schriftlich vereinbarten Weise anzeigen, offenlegen oder verwenden. Artikel 21 – Vertraulichkeit Alle im Rahmen der Leistungserbringung offengelegten Informationen und Daten, einschließlich Wireframes und digitaler Modelle, dürfen vom Auftraggeber ausschließlich im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit LIGHT AND SHADOWS verwendet werden. Im Gegenzug wird LIGHT AND SHADOWS keine vertraulichen Informationen über den Kunden offenlegen. Artikel 22 – Rückabwicklung Für abonnementbasierte Dienste verpflichtet sich die LS Group, die Rückabwicklung/Übertragbarkeit bestmöglich zu gewährleisten. Rückabwicklung bezeichnet die Maßnahmen und Modalitäten, die die LS Group ergreifen muss, um alle erforderlichen Daten zum vereinbarten Zeitpunkt oder nach Beendigung des Vertrags, unabhängig vom Grund der Beendigung, an den neuen Betreiber zu übertragen. Während dieser Phase bleibt die LS Group für die Wartungsarbeiten zuständig und unternimmt alle Anstrengungen, die Kontinuität des Betriebs zu gewährleisten und die Dauer der Umstellungsmaßnahme zu begrenzen, unabhängig vom Grund der Beendigung. Der Kunde teilt der LS Group (per Einschreiben oder E-Mail mit Rückschein) die Entscheidung zur Einleitung der Umstellungsmaßnahme sowie den Namen des neuen Betreibers und den gewünschten Starttermin mit. Diese Mitteilung muss mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen. LS Group bestätigt dieses Datum oder schlägt ein anderes vor. Da das Produktdatenmodell einem proprietären Datenformat der LS Group unterliegt, fällt es nicht unter die Übertragbarkeitsklausel. Gültige Geschäftsbedingungen für alle Bestellungen Artikel 23 – Hierarchie und Entwicklung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen zwischen dem Kunden und LIGHT AND geschlossenen Vertragsdokumenten. SHADOWS (d. h. Bestellformulare und technische Spezifikationen) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von LIGHT AND SHADOWS nach eigenem Ermessen geändert werden. In diesem Fall wird der Kunde rechtzeitig informiert. Artikel 24 – Zahlung – Zahlungsvorfall Alle Zahlungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bestellungen und Zahlungen sind verbindlich und unwiderruflich. Zahlungen können per Scheck oder Banküberweisung erfolgen. Im Falle eines Zahlungsproblems, sei es eine verspätete Zahlung, eine Teilzahlung oder die Ablehnung der Abbuchung vom Konto des Kunden: Verzugszinsen, berechnet vom Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungseingang, werden vom Kunden automatisch und ohne Mahnung oder formelle Benachrichtigung an LIGHT AND SHADOWS fällig. Die Verzugszinsen werden berechnet, indem auf die ausstehenden Beträge ein Zinssatz in Höhe des Dreifachen des zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden gesetzlichen Zinssatzes angewendet wird.

  • - Für jeden Zahlungsfall wird automatisch eine Pauschale von 40 € fällig, die als interne Inkassokosten von LIGHT AND SHADOWS anfallen, ohne dass eine Mahnung oder formelle Mitteilung erforderlich ist. Eine gerechtfertigte zusätzliche Entschädigung kann auch verlangt werden, wenn LIGHT AND SHADOWS höhere Kosten entstehen.

ARTIKEL 25 – HAFTUNG

 

 

Sollte die Haftung von LIGHT AND SHADOWS durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt werden, ist diese auf den Preis der betreffenden Bestellung begrenzt, was der Kunde anerkennt und akzeptiert.

Unter keinen Umständen haftet eine Partei für indirekte Schäden im Zusammenhang mit einer Bestellung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsverluste, finanzielle Verluste, Umsatzeinbußen, Gewinnausfälle, entgangene Geschäftschancen, Rufschädigung, Kundenverluste, Verlust von potenziellen Kunden sowie wirtschaftliche Verluste.

LIGHT AND SHADOWS haftet nicht für Datenschutzverletzungen oder Wartungsfehler von Open-Source-Komponenten, die in der SOFTWARE enthalten sein können.

 


ARTICLE 28 – TERMINATION FOR BREACH 

In the event of a party's failure to meet any of its obligations, the other party may automatically terminate the order by registered letter with acknowledgement of receipt, without prejudice to the damages to which it may be entitled. The termination will take effect on the date on which the RAR termination letter is first presented to the recipient. 

The client acknowledges and agrees that the termination of a license agreement shall automatically terminate the services related to this software. 

In any case, the termination of the Agreement shall not release the CLIENT from any obligation to make any payment due prior to the termination date, it being recalled that the amounts received hereunder shall be permanently retained by LIGHT AND SHADOWS and that the amounts due on the termination date shall remain so regardless of the occurrence of such termination. 


ARTICLE 29 – DATA PROTECTION AND PRIVACY – GDPR 

According to the nature of the tools and services of LIGHT AND SHADOWS and according to the Guidelines of EDPB, Parties have defined together the nature of the processing as follows: 

tableau de données

No sensitive data will be captured, processed, transferred or handled in any way by the Services. 
 

29.1 Definitions 

Otherwise specifically expressed in the present DPA, the terms “Authority”, “Personal Data”, “Data Subject”, “Controller”, “Processor”, “Subcontractor”, “Processing” and “Personal Data Breach” shall have the same meaning as in the Regulation 2016/679 of 27 April 2016 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data (“GDPR”). 

“Applicable data protection Laws” shall define any and all national, european and international laws, regulations, statutes and other norms, applicable to the Processing of Personal Data set out in the present agreement, including the GDPR, the French law dated 6 January 1978, the applicable e-privacy regulations. Applicable data protection Laws are interpreted by the national Authorities and the EDPB. 


29.2 Obligations OF LIGHT AND SHADOWS 

LIGHT AND SHADOWS GDPR obligations are limited to the following. LIGHT AND SHADOWS warrants the Client against any verification, action or procedure raised by a third party based on the following obligations, shall keep the Client harmless and pay all fees, condemnations, attorneys’ fees, and other sums that the Client shall bear due to these procedures. 


29.2.1 Processing operation carried out on behalf of the Client 

LIGHT AND SHADOWS shall process Personal Data only on documented instructions from the Client or according to the Agreement, including with regard to transfers of personal data to a third country, unless required to do so by Union or Member State law to which LIGHT AND SHADOWS is subject. In such a case, LIGHT AND SHADOWS shall inform the Client of that legal requirement before processing, unless that law prohibits such information on important grounds of public interest. 

LIGHT AND SHADOWS shall keep and maintain an up-to-dated record of instructions from the Client. This document shall contain the mention provided by article 30 of the GDPR. Furthermore, the Processing implied by the Agreement and/or the Processing provided in this Appendix III shall be deemed as an instruction of the Client and therefore, recorded by LIGHT AND SHADOWS. 

Although LIGHT AND SHADOWS is not a law firm or a law company, shall LIGHT AND SHADOWS estimate, in its opinion, that a documented instruction from the Client regarding the Processing infringes the GDPR or other Applicable data protection Law, LIGHT AND SHADOWS shall immediately inform the Client, being specified that the Client shall remain the final and sole responsible of the validity of the said instruction. 


29.2.2 Accountability 

LIGHT AND SHADOWS has implemented internal procedures allowing the demonstration of the respect of the Applicable data protection Laws as Processor. 

On a reasonable basis, LIGHT AND SHADOWS agrees that the Client may, with a 15 days written prior notice, request information necessary to demonstrate compliance with the obligations laid down in this DPA and, accordingly, send specific questions and requests of documentation. These questions shall be limited to the respect of the Applicable data protection Laws in the framework of the performance of the Agreement. LIGHT AND SHADOWS shall answer promptly (and in case within one month). By exception, LIGHT AND SHADOWS shall answer within the reasonable timeframes provided in case of request or control of a data protection Authority. 


29.2.3 Assistance of the Client 

LIGHT AND SHADOWS undertakes to assist the Client regarding specific and written request in relation to rights or obligations as provided by articles 32 to 36 of the GDPR, taking into account the Processing concerned and the information available to LIGHT AND SHADOWS, and notably: 

the performance and/or enforcement of rights of data subjects (for instance, portability, access, etc…); 

the participation to a PIA. 

Accordingly, the Client shall provide LIGHT AND SHADOWS with a specific and circumstantial request, allowing LIGHT AND SHADOWS to know precisely the nature of the questions and its tasks. LIGHT AND SHADOWS shall answer promptly. Parties agrees that should such assistance be beyond an hour per week, LIGHT AND SHADOWS shall be entitled to invoice over time according to a 1500€/day rate. 

LIGHT AND SHADOWS shall perform the Agreement with reasonable efforts (obligation de moyens). However, in case of security breach, LIGHT AND SHADOWS undertakes to (i) alert promptly the Client and provide him with reasonable and necessary information (to the extent possible to LIGHT AND SHADOWS), (ii) assist the Client and, the case may be, the data protection Authority, and (iii) assist on a reasonable basis the Client for remedies. LIGHT AND SHADOWS shall cooperate with the Client in case of request or control of a data protection Authority. 


29.2.4 Sub-contracting 

From a general point of view, LIGHT AND SHADOWS shall engage another processor without any specific information or authorization from the Client where no Personal Data are concerned. However, in case of sub-contracting for Processing of Personal Data, LIGHT AND SHADOWS shall be entitled to engage another Processor with a prior specific notice of the Client. The Client may refuse such sub-contracting for cause (juste motif). Any silence beyond 15 days shall be deemed as a tacit acceptation. 

LIGHT AND SHADOWS shall only engage another Processor who are able to ensure the compliance of the Processing to the Applicable data protection Laws. Processors shall provide for sufficient guarantees to implement appropriate technical and organizational measures in such a manner that processing will meet the requirements of Applicable data protection Laws and ensure the protection of the rights of the data subject. 

Where that other Processor fails to fulfil its data protection obligations, LIGHT AND SHADOWS shall remain liable, according to the Agreement, to the Client for the performance of that other processor's obligations. 

At the execution date, the Processors are: 


29.2.5 Confidentiality of Personal Data 

LIGHT AND SHADOWS ensures that persons authorized to process the Personal Data have committed themselves to confidentiality or are under an appropriate statutory obligation of confidentiality in the performance of the Supply Agreement. 

Accordingly, LIGHT AND SHADOWS informs the Client that all employment agreements with employees contain a confidentiality provision as well as supply agreements with Subprocessors, without prejudice to the legal and/or mandatory applicable rules. Furthermore, LIGHT AND SHADOWS provided an awareness-raising and training of staff involved in Processing operations. 

Should LIGHT AND SHADOWS is required to disclose Personal Data by Applicable data protection Law or a court or other tribunal of competent jurisdiction or to a Authority or governmental Authority, LIGHT AND SHADOWS shall (to the extent possible to LIGHT AND SHADOWS) notify the Client of such obligation and shall reasonably cooperate with the Client to protect the confidentiality of the Personal Data. 


29.2.6 Privacy by design 

LIGHT AND SHADOWS has implemented internal procedures allowing the demonstration of the respect of privacy by design principles. 


29.2.7 Security / security breach of Personal Data 

LIGHT AND SHADOWS has implemented appropriate technical and organizational measures to ensure a level of security appropriate to the risk aiming at: 

ensuring the ongoing confidentiality, integrity, availability and resilience of processing systems and services according to the state of art and the present Agreement and; 

restoring the availability and access to Personal Data in a timely manner in the event of a physical or technical incident according to the state of art and the present Agreement 

Accordingly, LIGHT AND SHADOWS has taken into account the state of art, the modalities and nature of the Processing as described therebefore, and the security requirements as provided by French laws applicable to LIGHT AND SHADOWS. 

LIGHT AND SHADOWS shall maintain and update these technical and organizational measures and, the case may be, implement new technical and organizational measures as long as the Agreement is in force. 

LIGHT AND SHADOWS shall inform the Client of any Personal Data Breach in relation to the Personal Data. This communication shall be “without undue delay after becoming aware of a Personal Data Breach” according to article 33.2 of the GDPR. LIGHT AND SHADOWS undertakes to implement and/or propose to the Client any necessary remedy to (i) identify the origin, nature and consequences of such Data Protection Breach and/or (ii) limit or neutralize the consequences. 

The information provided to the Client according to the present Section, shall: 

describe the nature of the personal data breach including where possible, the categories and approximate number of Data Subjects concerned and the categories and approximate number of Personal Data records concerned; 

communicate the name and contact details of the person where more information can be obtained; 

describe the likely consequences of the Personal Data Breach; 

describe the measures taken or proposed to be taken by the Controller to address the Personal Data Breach, including, where appropriate, measures to mitigate its possible adverse effects. 

Where, and in so far as, it is not possible to provide the information at the same time, the information may be provided in phases without undue further delay. 

LIGHT AND SHADOWS undertakes to make its reasonable efforts to assist the Client in the framework of its obligations of notification of Personal Data Breach to the applicable Authorities as well as, the case may be, to the Data Subjects. 


29.2.8 Transfer of Personal Data to third countries 

At the execution date, LIGHT AND SHADOWS shall not transfer any Personal Data outside the EU. 


29.2.9 Personal Data retention duration 

LIGHT AND SHADOWS shall retain Client’s Personal Data according to the durations defined by the Client and to the Processing specifications as set out therebefore. The Client acknowledges that LIGHT AND SHADOWS shall retain the Client’s data for a duration of 12 months as from the end of this Agreement if the Client does not provide for a duration. The Client shall bear sole liability regarding the definition of retention duration. After the duration, LIGHT AND SHADOWS shall erase Client’s data. In case of Personal Data erasure, LIGHT AND SHADOWS shall keep all necessary evidences of such erasure. 


29.3 Obligations OF THE Client 

The GDPR obligations of the Client are limited to the following. The Client warrants LIGHT AND SHADOWS against any verification, action or procedure raised by a third party based on the following obligations, shall keep LIGHT AND SHADOWS harmless and pay all fees, condemnations, attorneys’ fees and other sums that LIGHT AND SHADOWS shall bear due to these procedures. 

The Client declares and warrants that he has properly (i) informed Data Subjects and provided to them with all mandatory mentions and information regarding their rights and/or (ii) collected the consent of the Data Subjects according to the Applicable data protection Laws. 

The Client warrants that he has implemented appropriate technical and organizational measures to ensure a level of security appropriate to the risk aiming at: 

ensuring the ongoing confidentiality, integrity, availability and resilience of processing systems and services according to the state of art and the present Agreement and; 

restoring the availability and access to personal data in a timely manner in the event of a physical or technical incident according to the state of art and the present Agreement 

As controller, the Client undertakes and warrants that he has defined, for each category of Personal Data and each purpose, a retention duration in accordance with the GDPR and the Applicable data protection Laws. The Client undertakes to communicate by written to LIGHT AND SHADOWS these durations. 


ARTICLE 30 – NON-SOLICITATION 

The CLIENT expressly and irrevocably undertakes not to, directly or indirectly, in particular through an intermediary or through a company or other entity, solicit and hire any employee of LIGHT AND SHADOWS with a view to employing them, directly or indirectly in any capacity whatsoever (employee, consultant or corporate officer). 
 

ARTICLE 31 – ADDRESS FOR SERVICE - LAW AND COURTS WITH JURISDICTION 

Unless otherwise expressly agreed by mutual agreement, the parties shall choose their respective registered office as the address for service. The Parties expressly undertake to attempt to amicably settle any dispute relating to the performance or interpretation of the Contract. These terms and conditions are subject to French law (FR). The courts with jurisdiction are those of the city of Paris (FR-75), notwithstanding multiple defendants and third-party appeals. 


ARTICLE 32 – DATA PROTECTION AND PRIVACY – GDPR 

Personal data may be collected by LIGHT AND SHADOWS in its capacity as controller, for the following purposes: invoicing and estimates of services, sales and licenses; management and performance of services, sales and licenses, management of rights under the Data Protection Act, commercial advertising for  products or services of LIGHT AND SHADOWS. 

The data that may be processed by LIGHT AND SHADOWS for the purposes described above include identification data (last name, first name, address, e-mail address, telephone number, company, role, login ID, password), data for connecting to LIGHT AND SHADOWS servers (IP address, requests), data relating to the monitoring of the business relationship or project management. 

The personal data is retained for five years from the end of the business relationship unless regulatory or legal obligations involve a longer retention period. Under Article 77 of the Regulation known as “GDPR” (Regulation No 2016/679 of 27 April 2016) it is recalled that without prejudice to any other administrative or judicial remedy, every data subject shall have the right to lodge a complaint with the French data protection authority, if the data subject considers that the processing of personal data relating to him or her infringes the laws applicable to personal data. It is also recalled that he or she also has the right, under certain conditions, to request access to his or her personal data, the correction or deletion of such data (or a limitation of the processing), to object to the processing or to withdraw his or her consent on legitimate grounds. He or she also has a right, under certain conditions, to data portability and to define the fate of his or her data after his or her death. For any request relating to the processing of personal data, the data subject may send a request by post to LIGHT AND SHADOWS at the address indicated in the order form. 

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